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Beweissicherung

Der zu erwartende Einwirkungsbereich einer Baumaßnahme zu angrenzenden Gebäuden kann erheblich sein.

Die vorsorgliche Beweissicherung als vorbeugende Maßnahme vor Beginn der Bauarbeiten dient dazu den baulichen Zustand vorhandener Gebäude festzustellen.

„Alle Bauten, die durch eine geplante Baumaßnahme Schaden leiden können sind mindestens während der Bauarbeiten zu beobachten“.

Die Dokumentation des Bauzustandes durch Beschreibung, Fotos, Skizzen und Vermessung bestehender Schäden durch einen fachkundigen Gutachter vermindert das eigene Baurisiko.

Der Nachweis des „Nichtbestehens“ von Gebäudeschäden durch präventive Beweissicherungen kann auf diese Weise geführt werden.

Die baubegleitende gutachterliche Überprüfung und Kontrolle lässt dann, eventuelle Veränderungen und Schäden, während der Bauzeit dem Verursacher zuordnen.